Heimbewohner mit Medikamenten getötet: Urteil gegen Bremer Altenpfleger rechtskräftig
01.01.1970
Ein Urteil gegen einen Altenpfleger aus Bremen wegen Mordes und versuchten Mordes ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bremen am Donnerstag mitteilte. Der Mann war im April zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Bremen die besondere schwere der Schuld festgestellt.