EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können
01.01.1970
Wer als EU-Bürger dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat lebt, soll dort auch in eine politische Partei eintreten können. Diesbezügliche Verbote in Tschechien und Polen verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Dienstag gegen EU-Recht. Denn die betroffenen EU-Ausländer seien bei Kommunal- und Europawahlen in Bezug auf das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst zu kandidieren, schlechter gestellt. (Az. C-808/21 und C‑814/21)