Gericht: Abwahl von Bürgermeister von Ratzeburg durch Bürgerentscheid war ungültig
01.01.1970
Die Abwahl des früheren Bürgermeisters von Ratzeburg, Gunnar Koech (parteilos), durch einen Bürgerentscheid im Jahr 2021 ist einem Gerichtsurteil zufolge ungültig gewesen. In einem von Koech angestrengten Verfahren gegen die Stadt Ratzeburg entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig nach Angaben vom Mittwoch zu dessen Gunsten. Die Stadt habe in einer im Vorfeld an die Wahlberechtigten verschickten Standpunktepapier gegen das sogenannte Sachlichkeitsgebot verstoßen. (Az. 6 A 10014/21)